Stallordnung
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen Pferdepension Kreithann und unseren Kunden. Hierin werden die rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt, die für die Nutzung unserer Dienstleistungen gelten. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere AGB verständlich und transparent sind. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
STALLORDNUNG
für ein faires Miteinander
Wo viele Menschen zusammenkommen, sind ein paar einfache Regeln unvermeidlich. Das Ziel dieser Stallordnung ist es jedoch nicht, Einschränkungen in der individuellen Entfaltung vorzunehmen, vielmehr steckt hinter jeder unserer Regeln das Bestreben, die Freiheit von Mensch und Pferd in unserem Reitstall zu sichern.
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Freude, Wohlbefinden, ein freundlicher Umgangston, Ruhe und Ordnung im Stall und auf der Anlage ist oberstes Gebot.
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Jeder Reiter ist angehalten, sich bei der Ausübung des Reitsportes mit Vorsicht und Rücksicht gegenüber jedem anderen Sportkameraden zu verhalten. Hilfsbereitschaft, Kameradschaftlichkeit und sportliche Fairness soll unseren Stall und alle Einsteller auszeichnen.
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Wünsche und Beschwerden bitte an die Stallbesitzer richten bzw. etwaige Probleme oder Unstimmigkeiten sofort ansprechen. Man kann sich nur um Dinge kümmern, von denen man weiß.
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Junge Pferde und schwächere Reiter sollen die Nachsicht und Unterstützung von Erfahrenen und Profis erfahren.
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Die jeweils gültige Stallordnung ist Bestandteil der Einstellung bei uns in der Pferdepension Kreithann. Der Pferdebesitzer hat die Pflicht, die Personen, die sein Pferd betreuen (z.B. Reitbeteiligungen, Besucher, die er mitbringt, etc.), dahingehend zu informieren. Er ist grundsätzlich für deren Verhalten mitverantwortlich.
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Jeder Einsteller/Reiter/Gast erklärt sich damit einverstanden, dass Fotografien seiner Person bzw. der Tiere auf unserer Website oder auf Flyern veröffentlicht werden dürfen.
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Die jeweils gültige Fassung der Stallordnung hängt im Stall aus bzw. ist auf der Homepage nachzulesen. www.pferdepension-kreithann.de
ALLGEMEINES
Alle Vorgänge auf der Anlage geschehen auf eigene Gefahr. Die Stallbesitzer haften nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Einsteller oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Stallbesitzer, der Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen. Es empfiehlt sich, Sattelzeug und andere Gegenstände über die private Haushaltsversicherung selbst zu versichern. Im Fall einer Verborgung des Pferdes haftet der Einsteller für alle Schäden und Verstöße.
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Die Reitanlage steht grundsätzlich täglich von 6:30 Uhr – 21:30 Uhr zur Verfügung.
Allgemeine Stallruhe herrscht zwischen 21:30 Uhr – 6:30 Uhr.
Ausgenommen davon sind: Notfälle und Pferde, die auf ein Turnier müssen od. von einem Turnier zurückkommen, hier ist unbedingt eine Absprache notwendig.
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Zu unserer Reitanlage gehören: die Stallungen inkl. Sattelkammern, der Putz- & Waschplatz, die Futterkammern, der Reitplatz, die Reithalle, der Roundpen, der Parkplatz, der Aufenthaltsraum inkl. WC und Duschen und die Koppeln und Paddocks.
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Die Stallbesitzer vermieten Boxen für die Unterstellung von Pferden einschließlich Fütterung, misten und Einstreu. Für die Pferde-Einstellung ist ein gesondertes Datenblatt auszufüllen. Die Stallordnung ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil der Einstellung des Pferdes in der Pferdepension Kreithann. Änderungen die das Pferd z.B. Tierarztwechsel, Futteränderung o.ä. oder den Besitzer z.B. Änderung der Anschrift, Telefonnummer, etc. betreffen, sind den Stallbetreibern unverzüglich mitzuteilen.
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Bauliche Veränderungen sind nur mit Absprache der Stallbesitzer möglich. Bei Kündigung der Box ist sie so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurde, d.h. Tränke und Futtertrog sollen gereinigt werden, und nur das eigene Eigentum darf mitgenommen werden.
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Dem Einsteller stehen pro Pferd ein Spinnt, zwei Sattelhalter und ein Regalfach zur Verfügung. Weiterer Platzbedarf muss mit den Stallbesitzern abgesprochen werden.
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Den Anordnungen der Stallbesitzer, sowie deren Vertretung ist unbedingt Folge zu leisten. Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung oder das Tierschutzgesetz verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.
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Das Rauchen ist nur an eigens dafür ausgewiesenen Stellen gestattet. Das Rauchen sowie der Umgang mit offener Flamme in und vor den Stallgebäuden und Vorratsräumen (Heu- und Strohlager) ist strengstens verboten. Auf dem gesamten Gelände bitte die Zigarettenkippen entsorgen und nicht auf den Boden werfen.
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Reitbeteiligungen, die neu auf der Anlage sind, sind unbedingt den Stallbesitzern vorzustellen.
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Bitte alle Gegenstände und Anlagen mit Sorgfalt behandeln und gebrauchen und keine fremden Sachen ohne zu Fragen benutzen. Sollte einmal etwas kaputt gehen, bitte sofort melden, damit Schäden auch gleich behoben werden können.
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Der Betrieb von privaten Elektrogeräten (Kühlschrank, Kaffeemaschine, fix montierten Kameras, Musikanlagen etc.) ist nicht gestattet.
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Dreimal im Jahr machen wir für alle Pferde gemeinsam in Abstimmung mit dem hauseigenen Tierarzt eine Wurmkur. Diese Termine sind für alle Pferde Pflicht. Die Kosten der Wurmkur trägt der Besitzer des Pferdes. Die Verabreichung der Wurmkur wird von uns übernommen. Weitere Wurmkuren, falls gewünscht, sind in Eigenregie nach Absprache durchzuführen.
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Alle Pferde müssen Tetanus geimpft sein, alle sonstigen Impfungen liegen im Ermessen des Pferdebesitzers.
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Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb berechtigt, nach Anhören von mindestens 2 Tierärzten und ggf. dem Amtstierarzt, alle zum Schutze der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Anordnungen, so kann der Betrieb die sofortige Entfernung dieser Pferde verlangen.
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Für eingestellte Pferde ist eine vom Halter angemessene Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
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Jeder respektiert das Eigentum des Anderen und benutzt deshalb auch nur das eigene, zum Pferd gehörende Zubehör. Fremde Sättel, Schränke, Futtermittel etc. sind für jeden grundsätzlich tabu!
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Aus organisatorischen Gründen und Kostengründen kann auf Sonderwünsche nur unter Absprache und begrenzt eingegangen werden.
RESPEKTVOLLES MITEINANDER
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Missverständnisse, Differenzen und Kritik sind untereinander und auch gegenüber den Stallbesitzern, sachlich und mit dem Betroffenen persönlich und mit vor allem Respekt zu klären.
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Jeder Einsteller (od. Reitbeteiligung), der nachweislich seine Differenzen öffentlich im Internet kundtut, und zwar so, dass der Ruf des Betriebes geschädigt wird, muss unsere Anlage umgehend verlassen.
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Mobbing: Pferdebesitzer, Reitbeteiligungen oder Familienangehörige die nachweislich ihre Differenzen über Sozialmedia oder anderweitig ausfechten und dadurch der Ruf des Betriebes geschädigt wird, müssen umgehend die Anlage verlassen.
PARKEN UND VERKEHRSWEGE
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Am Gelände bitte nur in Schrittgeschwindigkeit fahren – zur Sicherheit von Mensch und Tier.
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PKWs können entlang der Koppel geparkt werden. Die Zufahrten zu den Wirtschaftsgebäuden sind freizuhalten, damit kein anderer behindert wird und Großfahrzeuge (Traktor, Einsatzfahrzeuge) noch bequem hindurch gefahren werden können. Ausgenommen davon sind Be- und Entladetätigkeiten nach Rücksprache.
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Pferdeanhänger und Transporter sollen zeitnah eingeparkt werden.
KINDER
Wir alle waren einmal klein oder haben Kinder und Enkelkinder - und wollen in Ruhe und Sicherheit für uns alle dem Reitsport nachgehen.
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Jede Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst kein Pferd erschrickt, egal ob in der Box oder unter dem Reiter, die Kinder nicht auf den Bäumen herumturnen und Äste abbrechen oder rund um die Hallen und Plätze laut und hektisch gespielt wird.
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Da wir Pferdefreunde um unsere Tiere wissen, ist es klar, dass wir gerade mit jungen oder schreckhaften Pferden viel Abstand zu Kindern halten und freundlichst darauf hinweisen, wenn Gefahr für Mensch und Tier besteht.
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Wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen und alle nicht Wissenden darüber aufgeklärt werden, wie wir uns am besten in einem Reitstall verhalten, werden alle glücklich und zufrieden sein.
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Kinder unterliegen während der gesamten Zeit Ihres Aufenthaltes auf der Reitanlage der Aufsichtspflicht ihrer Eltern. Wir weisen darauf hin, dass wir für Unfälle keinerlei Haftung übernehmen.
HUNDE
Wir alle sind Tierliebhaber und wollen das Wohl und die Freude mit den Vierbeinern genießen.
Dennoch:
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Nur Hunde von Einstellern dürfen auf die Reitanlage mitgenommen werden. Diese dürfen grundsätzlich freilaufen, müssen aber unter Beaufsichtigung sein.
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Sind mehrere Reiter in der Halle oder auf dem Reitplatz sind, dann ist der Hund an die Leine zu nehmen, ggf. sogar den Hund aus der Reithalle oder den Platz zu entfernen.
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Die Hunde müssen allen Menschen und Tieren gegenüber friedlich sein. Absolutes Hundeverbot ist auf den Koppeln.
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Jeder Hundehalter, der seinen Hund mitbringt, muss eine entsprechende Versicherung haben.
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Hunde können für die Zeit, in der man reitet oder das Pferd pflegt/spazieren führt etc. in der eigenen Box verwahrt werden bzw. im PKW (falls es nicht zu heiß ist!)
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Die „Häufchen“ sind von den Hundebesitzern unmittelbar zu entfernen (zum Mist).
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Bitte lassen Sie Ihren Rüden nicht an Gebäudeteilen, Fahrzeugen und sonstigen Einrichtungen das „Beinchen heben“.
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Die Stallbesitzer übernehmen keinerlei Haftung oder Entschädigungskosten für Bisse, Verletzungen oder Schäden durch mitgebrachte Hunde oder an mitgebrachten Hunden.
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Das Mitbringen von Hunden oder anderen Tieren geschieht immer auf eigene Gefahr.
STALLBEREICH
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Für die Durchführung der anfallenden Arbeiten, wie ausmisten, füttern, Koppelgang sind die Stallbesitzer zuständig.
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Achtung Licht! Ist niemand im Stall, der Licht benötigt, bitte die Lichter komplett ausschalten, auch wenn man nur "kurz" zum Reiten geht und später zurückkommt. Durch Vermeidung von Dauerbeleuchtung können unnötige Kosten vermieden werden. Dasselbe gilt auch für andere Stromverbraucher (z.B. Radio).
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Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Sattelkammern und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet.
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Das Betreten fremder Boxen, sowie das Füttern fremder Pferde ist nicht erwünscht und darf nur mit Erlaubnis des jeweiligen Besitzers erfolgen. Hierüber ist der Betrieb vorher in Kenntnis zu setzen.
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Wer sein Pferd eingedeckt/ausgedeckt haben möchte, muss sich selbst darum kümmern! Wird eine Decke auf der Weide zerstört, haftet der Tierhalter selbst.
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Wer als Letzter den Stall verlässt, hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Lichter aus und die Stalltüren ordnungsgemäß verschlossen sind.
FÜTTERUNG
Selbständiges Füttern aus den Beständen des Stalls ist nicht gestattet. Das Heu- und Strohlager ist für alle Tabu!
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Sämtliches Zusatzfutter kann beim Betrieb, mit Hinweis auf Art der Verabreichung, abgegeben werden. Fütterung morgens und abends.
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Zusätzliche Fütterung auf den Koppeln ist aus Sicherheitsgründen (z.B. Futterneid, Unruhe bei den Pferden) nicht erlaubt. Das Leckerli zum leichteren Einfangen auf der Koppel soll möglichst unauffällig verfüttert werden.
SAUBERKEIT & ORDNUNG
Grundsätzlich gilt: Alles so verlassen, wie man es gerne antreffen würde. Alle benutzten Geräte sind sauber und sachgerecht an ihren Platz zurückzustellen bzw. zu hängen. Der Putzplatz bzw. die Boxengasse ist nach dem Putzen & dem Besuch des Schmieds oder Hufpfleger zu kehren.
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Das Waschen der Pferde ist nur auf dem dafür vorgesehenen Waschplatz erlaubt. Um Wasser zu sparen, bitten wir darum, das Waschen der Pferde auf die notwendigste Dauer zu beschränken.
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Der Waschplatz sowie Putzplätze oder Stallgassen sind nach Benutzung umgehend zu säubern. Pferdeäpfel, Ausgekratztes aus den Hufen und Haare/Fell sind zu entfernen. Besen, Schaufel und Schubkarre stehen bitte immer an den dafür vorgesehenen Plätzen. Medikamente, Fliegenspray, Öle usw. sind kindersicher wegzustellen. Die Stallgassen und allgemeinen Flächen im Stall sind freizuhalten, damit gefahrlos die Pferde geführt werden können und ordentlich aufgekehrt werden kann.
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In den Sattelkammern ist Ordnung zu halten und die Böden und Fenster freizuhalten, damit gekehrt werden kann.
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Wer gerade friert oder Langeweile verspürt, darf auch gerne mal kehren und aufräumen ;-).
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Wenn Pferde auf dem Gelände oder in der Einfahrt äpfeln, bitte sofort selbst abmisten oder jemanden darum bitten. Später vergisst man es meistens.
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Mitgebrachte Flaschen und Abfallprodukte (Kartons, Futtersäcke, Eimer etc.) müssen wieder mit nach Hause genommen und dürfen nicht im Stall entsorgt werden.
KOPPELN
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Die Weiden sind witterungs- und wachstumsbedingt einige Monate im Jahr gesperrt. Für diese Zeiträume stehen Paddocks zur Verfügung.
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Bei anhaltendem Regen oder schlechten Bodenverhältnissen sind die Koppeln geschlossen, damit diese intakt bleiben (im Frühjahr soll schließlich auch wieder genügend Gras da sein und nicht nur Matsch).
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Der Einsteller, muss davon ausgehen, dass sein Pferd morgens und abends gemeinsam mit der Herde den Stall verlässt/betritt. Bei evtl. Verletzungen haftet ausschließlich der Tierhalter selbst. Pferde sind Herdentiere und verhalten sich auch so. Je mehr Tiere zusammenstehen, desto sicherer fühlt sich das jeweilige Tier. Dennoch kann es zu Verletzungen kommen. Jeder Einsteller muss sich dessen bewusst sein.
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Das Koppelmanagement (Einteilung, Zuteilung, Wechsel aufgrund Abgrasung etc.) obliegt allein den Stallbesitzern. Für die Benutzung der Weiden gilt, dass nur die vom Betrieb zugewiesenen Weiden benutzt, werden dürfen. Eigenmächtiges Verbringen der Pferde auf die Koppeln ohne Rücksprache mit den Stallbesitzern ist nicht erwünscht.
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Das Instandhalten der Koppel, sowie das Mähen und der Anbau von Weidefutter wird ausschließlich von den Stallbesitzern durchgeführt.
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Zum Rausbringen der Pferde muss das jeweilige Halfter am dafür vereinbarten Platz sein. Schäden an Koppel oder Umzäunung bitte sofort melden. Die Benutzung der Koppeln erfolgt auf eigene Gefahr.
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Es darf nie ein Pferd allein auf der Koppel gelassen werden (hier droht Heimweh und das Verletzungsrisiko steigt).
REITEN
Die Reitanlage steht grundsätzlich täglich zwischen 6:30 Uhr – 21:30 Uhr zur Verfügung. Machen besondere Veranstaltungen oder Arbeiten es erforderlich, die Reitanlage oder Teile davon für den Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird das durch Einsagen in der WhatsApp-Gruppe bekanntgegeben.
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Longieren ist ausschließlich nur in der Halle und im Roundpen erlaubt.
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Es gilt der Grundsatz der freien Trainerwahl, sodass jeder Einsteller individuell entscheiden kann, welcher Ausbildungsweg für ihn und sein Pferd der Richtige ist.
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Beim Betreten des Reitplatzes hat der Reiter sich zu vergewissern, dass der Bereich beim Eingangstor frei ist. Aus Rücksicht auf die Reiter und Pferde, die sich am Platz befinden bitte das Eingangstor immer langsam und möglichst leise öffnen und schließen.
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Beim Betreten der Reitbahn wird gegrüßt, ebenso beim Verlassen der Bahn.
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Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich.
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Die allgemein anerkannten Bahnregeln sind einzuhalten.
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Auf Anfänger und junge Pferde ist grundsätzlich Rücksicht zu nehmen. Wenn junge oder ängstliche Pferde in der Bahn sind, wird empfohlen immer auf einer Hand zu reiten bzw. den Handwechsel mit dem Reiter eines solchen Pferdes abzustimmen.
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Das Vorreiten (Überholen) ist nicht gestattet --> abwenden!
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Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihre Plätze zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind sofort zu melden.
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Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt am Reitplatz, sowie bei Ausritten im Gelände Helmpflicht! Erwachsenen wird aus versicherungstechnischen Gründen ebenfalls das Tragen eines Reithelms empfohlen. Das Tragen einer Schutzweste wird ebenso empfohlen.
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Mehr als zwei Trainer dürfen auf Reitflächen zeitgleich nicht unterrichten. Gruppenunterricht oder Training, das langfristig gleichbleibend vorher ausgehängt wurde, hat Vorrang. Während eines angemeldeten/ausgehängten Trainings ist der Reitplatz nur von den Teilnehmern am Training zu nutzen.
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Die Reiter müssen ihre Übungsvorhaben so gestalten, dass sie andere Reiter nicht in Gefahr bringen. Abstände richten sich nach der jeweiligen Gangart.
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Vorrang am Reitplatz haben, wenn nicht anders laut Unterrichtsplan geregelt, zuerst der Reitende dann der Longierende und zuletzt jener, der sein Pferd laufen lassen möchte. Sollten beim Laufen lassen oder longieren tiefere Locher entstanden sein, bitte diese wieder ebnen.
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Für alle unterrichtgebende Personen gilt, wer Unterricht gibt, egal ob an der Longe oder zum normalen Unterricht: Sei bitte nur so laut wie nötig und nicht so laut wie möglich.
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Vor dem Verlassen der Bahn hat jeder Reiter die Äpfel seines Pferdes konsequent abzumisten. Ebenso sind Trainingsgeräte wie z.B. Cavalettis, Stangen etc. wieder ordnungsgemäß an den dafür vorgesehenen Platz zurückzuräumen. Hat zum Zeitpunkt des Verlassens der Reitbahn ein anderer Reiter diese in Verwendung, ist jeweils der letzte Mitbenutzer für das Aufräumen zuständig.
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Am besten geht alles immer miteinander! Das heißt wer sich untereinander abspricht und einander entgegenkommt, wird auch am meisten Spaß und Freude am Reitsport haben.
Die vorgenannten Bedingungen gelten sinngemäß für die Außenanlagen.
IM GELÄNDE
Ausritte sind nur in unserem Landkreis nur erlaubt, wenn der Reiter / die Reiterin eine entsprechende Kennzeichnung für den Landkreis EBE mitführt, die gut sichtbar am Pferd angebracht wurde.
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Reite nur auf den nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen und Straßen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt.
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Bei Dämmerung und Dunkelheit wird das Tragen von Schutzkleidung/Anbringen von Reflektoren/Mitführen von Beleuchtung nahegelegt.
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Bei Begegnung mit anderen Reitern oder Fußgängern ist Schritt zu reiten.
Im Übrigen gelten für den fairen Reiter im Gelände folgende Gebote und Regeln:
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Verschaffe dem Pferd täglich hinreichend Bewegung und gewöhne es vor dem ersten Ausritt an die Erscheinungen im Straßenverkehr.
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Verzichte nicht auf Schutzausrüstung für Pferd und Mensch.
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Kontrolliere den verkehrssicheren Zustand von Sattel und Zaumzeug.
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Vereinbare die ersten Ausritte mit anderen Reitern; in der Gruppe ist der Ausritt sicherer.
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Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Frostaufbrüche weich geworden sind und nachhaltige Schäden entstehen können.
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Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadensersatz.
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Sei freundlich zu allen, die dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner.
Diese Stallordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden. Bei wiederholter Missachtung behalten wir uns vor, ein Benutzungs- und Betretungsverbot gegenüber den betreffenden Personen auszusprechen.
Wir freuen uns auf ein angenehmes und zufriedenes Miteinander!
Familie Wolperdinger